Benutzungsordnung für den Kunstverleih von SoulArt Mandala

1. Jede volljährige Person aus der Region Bielefeld und Umgebung kann die Bilder von SoulArt Mandala entleihen. Dabei ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Von der Benutzung ausgeschlossen ist, wer die Gewähr für die Einhaltung dieser Benutzungsordnung nicht bietet.

2. Ausgeliehen werden können alle Bilder, die gerade nicht entliehen oder ausgestellt, im Original vorhanden und im SoulArt Mandala-Kunstkatalog geführt sind.

3. Die Bilder werden für eine Leihfrist von mindestens drei Monaten verliehen. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die Bilder nicht vorbestellt sind, und muss vor Ablauf der Leihfrist angezeigt werden.

4. Die Leihgebühr ist nach dem Wert des entliehenen Bildes (Kaufpreis) gestaffelt. Sie beträgt für jede Leihfrist pro Monat für Bilder mit einem Wert

bis zu 100 € 5 € Leihgebühr
bis zu 300 € 10 € Leihgebühr
über 300 € 15 € Leihgebühr.

Die Leihgebühr ist am Tage der Entleihung bar zu entrichten.

5. Der Entleiher/ die Entleiherin ist verpflichtet, entliehene Bilder mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Sie dürfen nicht direktem Sonnenlicht, Feuchtigkeit oder Frost ausgesetzt werden.

6. Entliehene Bilder dürfen von der Entleiherin/ dem Entleiher nicht an andere Personen weitergegeben werden oder an einer anderen Wohnanschrift als der im Entleihformular angegebenen aufbewahrt werden. Die ausgeliehenen Kunstwerke müssen in der Verpackung zurückgegeben werden, in der sie dem Benutzer übergeben worden sind.

7. Der Entleiher/ die Entleiherin haftet für jeglichen während der Leihfrist entstandenen Verlust oder Schaden an entliehenen Bildern, dessen Rahmen oder sonstigem Zubehör. Im Haftungsfall ist der im Entleihformular genannte volle Kaufpreis zu erstatten. Kleine Beschädigungen oder Beeinträchtigung können unter Absprache mit SoulArt Mandala beseitigt werden. Der dadurch entstandene Aufwand wird mit 60 € pro Stunde vergütet. Mindestens jedoch in Höhe von 50 €. Veränderungen, Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste der ausgeliehenen Objekte hat der Benutzer unverzüglich SoulArt Mandala anzuzeigen.

8. Bei Überziehung der Leihfrist ist für jeden überzogenen Werktag eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 1 € pro Bild zu zahlen. Werden entliehene Bilder mit Ablauf der in der Mahnung festgesetzten Frist nicht zurückgegeben, ist zudem der im Entleihformular genannte volle Kaufpreis zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 € zu zahlen.

9.Sollte ein ausgeliehenes Bild über SoulArt Mandala verkauft werden, so ist SoulArt Mandala berechtigt dieses Bild mit einer zweiwöchigen Frist abzuholen. Dem Entleiher wird in diesem Falle die Möglichkeit gegeben, sich ein anderes Bild aus dem SoulArt Mandala-Kunstkatalog der entsprechenden Preiskategorie auszusuchen. Wird dies nicht in Anspruch genommen, entfällt die restliche Leihgebühr für das abgeholte Bild.

 

Bielefeld, den 04. August 2017 Felicia Falkenstein – SoulArt Mandala